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Grabpflege

Jährliche Grabpflege

Die Grabpflege umfasst alle der unten genannten Grabpflegearbeiten. Die Bezahlung erfolgt durch Halbjahres- oder Ganzjahresrechnungen.

Gießen:

Wir gießen Ihre Pflanzen nach Bedarf. Dabei richten wir uns nach den Bedürfnissen der jeweiligen Bepflanzung, die durch Pflanzensorte und Grablage bestimmt werden.

Rückschnitt:

Der Rückschnitt am Grab umfasst Grabeinfassungen, Bodendecker, Koniferen und sämtliche strauchartigen Gewächse. Viele Kunden entscheiden sich bei der Grabbepflanzung ganz oder teilweise für mehrjährige Dauerbepflanzungen, die jedoch von Zeit zu Zeit einen Rückschnitt benötigen, da sie sonst aus ihrer Form wachsen bzw. Wege oder andere Gräber überwuchern. Die Häufigkeit des Rückschnitts richtet sich meist nach dem Wetter über das Jahr hinweg. Je besser die  Wachstumsbedingungen sind, desto häufiger ist ein Rückschnitt nötig.

Entfernen von Blättern und Wildkräutern:

Wir gehen regelmäßig an Ihr Grab und entfernen die Wildkräuter auf dem Grab und drumherum. Das gleiche gilt natürlich auch für das Entfernen von Laub und Tannennadeln. Bei Gräbern, die nicht bei uns in Pflege sind, führen wir diese Arbeiten natürlich auf Ihren Wunsch hin kostenpflichtig aus.

Schalen- bzw. Grabbepflanzungen und Tannenabdeckungen:

Unsere Pflegegräber werden auf Wunsch dreimal im Jahr bepflanzt, (Frühjahr: Stiefmütterchen, Bellis, Osterglocken, Ranunkeln; Sommer: Begonien, Geranien, Fuchsien usw.; Herbst: Erika, Silberblatt, Stiefmütterchen usw.). Für den Winter werden unsere Pflegegräber auf Wunsch mit Tannen (Sorte: Grandis) abgedeckt. Bepflanzungen von Gräbern und Schalen aller Art können Sie zu jeder Jahreszeit persönlich bei uns im Blumenladen oder telefonisch bestellen. Für Grabsträuße geeignete Schnittblumen sind ständig in unserem Blumenladen erhältlich. Gerne liefern wir Ihnen bepflanzte Schalen, alle Varianten von Gestecken und Sträußen, sowie Grabkerzen, Grabvasen und Erdbeutel direkt zu dem von Ihnen benannten Grab. Jederzeit steht Ihnen eine Floristin oder ein Gärtner unseres Teams beratend zur Seite.

Dauergrabpflege

Dauergrabpflege - Vertrag über die Genossenschaft der Friedhofsgärtner

Im Jahre 1965 wurde die Genossenschaft gegründet. Unser Betrieb ist bereits 1970 beigetreten und somit schon über 50 Jahre Mitglied in der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Land Rheinland-Pfalz. Hier besteht für Sie die Möglichkeit, für die Grabpflege nach Ihrem Ableben vorzusorgen, indem Sie zu Lebzeiten, über unseren Betrieb, einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft abschließen. Sollten Sie diesen Vertrag für einen bereits verstorbenen Verwandten wünschen, so ist dies auch möglich. Sowohl die Zeitspanne als auch der Umfang der Pflege liegen in Ihrem freien Ermessen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Hiernach richtet sich auch die Höhe der Kosten. Sie zahlen einmalig einen bestimmten Betrag an die Genossenschaft, der von der Treuhandstelle nach festgelegten Vorschriften angelegt und verwaltet wird. Die Zinsen werden zur Deckung der im Laufe der Jahre steigenden Kosten verwendet. So kann Ihnen bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine gleichbleibende Qualität von Pflege und Bepflanzung gewährleistet werden.

Bei der Dauergrabpflege werden alle oben genannten Grabpflegearbeiten regelmäßig durchgeführt. Sofern es vertraglich festgelegt wird, werden von uns des weiteren Einsenkschäden beseitigt oder Ersatz eingegangener Dauerbepflanzungen vorgenommen.
Unsere Arbeiten am Grab werden von der Treuhandstelle mindestens einmal im Jahr überprüft, d. h. es besteht für Sie die größtmögliche Sicherheit.

Sollte bei Verträgen mit langer Laufzeit, z. B. 30 Jahre, unser Geschäft nicht bis Vertragsende fortbestehen, sucht die Treuhandstelle sofort einen kompetenten Nachfolger, der die Pflege übernimmt.